Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Tapped UG (Haftungsbeschränkt)
Auerfeldstraße 4A
81541 München
- nachfolgend “Tapped” genannt -


1. Gegenstand der Leistungen

1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt Tapped für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Projektplanung, Beratung und Unterstützung bei Softwareanwendung oder Softwareanpassung und -entwicklung.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch Tapped.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von Tapped Vertragsbestandteil.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder – fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.

2.3 In den Angeboten genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind von Tapped nur dann einzuhalten, wenn alle dem Kunden entgegengebrachte Fristen zur Lieferung von benötigen Ressourcen zum abgemachten Lieferzeitpunkt vollständig und korrekter Form geliefert werden.

3. Leistungen von Tapped

3.1 Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt Tapped ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Tapped übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungen des Kunden

4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist Tapped regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf dessen System und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher Tapped in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Insbesondere wird der Kunde Tapped die für den Systemzugang erforderlichen Informationen und Zugangsdaten zeitnah Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von Tapped. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass regelmäßig Backups des gesamten IT-Systems, zu dem Tapped Zugang gewährt wird, durchgeführt werden. Der Kunde wird Tapped schnellstmöglich über etwaige Änderungen am IT-System oder den verarbeiteten Daten informieren, die Einfluss auf die von Tapped zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Änderungen sich auf den Umfang und die Kosten der Dienstleistungen von Tapped auswirken können.

4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgen für Tapped ohne zusätzliche Berechnung.

4.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfasst die Unterstützung des von Tapped durch den Kunden, insbesondere Folgendes:

5. Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von Tapped stehenden Gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Tapped. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von Tapped erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Tapped.

6. Kündigung

6.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält Tapped bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. Tapped muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung.

7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann Tapped während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen.

7.6 Werden Tapped nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, ist Tapped berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.

7.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Qualität der Leistungen/Haftung

8.1 Tapped steht dafür ein, dass die von ihr erstellten Programme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei von ihr zu vertretenden Mängeln der von ihr erstellten Programme ist Tapped ausschließlich verpflichtet, diese nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist damit nicht verbunden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde Tapped schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen. Diese Rechte beschränken sich ausschließlich auf die anteilige Vergütung für die Programmerstellung, sofern durch die Mängel nicht die gesamte von Tapped erbrachte Dienstleistung wertlos wird.

8.2 Zur Vorbeugung gegen Schäden beachtet der Kunde auch im eigenen Interesse die im IT-Bereich üblichen oder empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen und stellt z. B. sicher, dass Daten und Programme regelmäßig gesichert werden und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können

8.3 Für Schäden an von Tapped entwickelter Software für die Tapped nicht direkt verantwortlich ist, übernimmt Tapped keine Gewährleistung! Dies können Softwareupdates der jeweiligen Plattform sein, Änderungen der Richtlinien vom Hersteller oder nicht mehr funktionsfähige Software aus Gründen für die Tapped nicht verantwortlich ist.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

10. Allgemeines

10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von Tapped auf Dritte übertragen werden.

10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nah wie möglich kommt.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten außer im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.

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